1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen be-design® (Fa. Karin Schön) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn be-design® in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen be-design® und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2.1. Jeder be-design® erteilte individuelle Auftrag, egal ob z.B. Layout, Logo, Grafik oder Webdesign ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen be-design® insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von be-design® weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt be-design®, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen übliche Vergütung des Berufsverbandes Design Austria/GDA als vereinbart.
2.4. be-design® überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5. be-design® hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt be-design® zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen - GDA (neueste Fassung) üblichen Vergütung.
2.6. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen (GDA), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen von Logos, Grafiken, Layouts oder Webseiten geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist be-design® berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4. Die Anfertigung von Entwürfen, Layouts und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die be-design® für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.5. Die Rechnung ist spätestens 5 Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen.
4.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig, Sie ist ohne Abzug prompt mit Rechnungsdatum zahlbar.
4.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit für alle grafischen Designs + Layouts sowie Webdesigns.
4.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Mediengestalter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.
4.4. Bei Zahlungsverzug kann be-design® Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4.5. Wenn die Fertigstellung eines Auftrages vom Kunden aufgrund fehlender Inhalte oder Entscheidungen verzögert wird, nimmt sich be-design® das Recht heraus die gesamte offene Auftrags-Summe vor Fertigstellung zu verrechnen. Bei Auftragsumfang bis € 1000,-- wird spätestens nach 3 Monaten ab Auftragserteilung, bei Auftragsumfang mehr als € 1000,-- spätestens nach 12 Monaten ab Auftragserteilung der offene Betrag eingefordert, egal ob der Auftrag fertig gestellt wurde oder nicht.
5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen(GDA) gesondert berechnet.
5.2. Karin Schön ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, be-design® entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung für be-design® abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, be-design® im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen für Logo, Grafiken und Webdesigns werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4. be-design® ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat be-design® dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von be-design® geändert werden.
7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind be-design® Korrekturmuster vorzulegen.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch be-design® erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist be-design® berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. be-design® haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber be-design® 5 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. be-design® ist berechtigt, diese Layout Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8.1. be-design® verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2. be-design® verpflichtet sich, seine Erfüllungspartner sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet be-design® für Erfüllungspartner nicht.
8.3. Sofern be-design® notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von be-design®. Es wird keinerlei Haftung für Serverausfälle oder jedwege technischen Probleme übernommen. be-design® haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von be-design®.
8.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet be-design® nicht.
8.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei be-design® geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9.1. Im Rahmen des Design-Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. be-design® behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann be-design® eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller be-design® übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber be-design® von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf be-design® die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen können durch be-design® auch über Dritte erbracht werden.
10.2. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn be-design® erstellten Webseiten weder gegen österreichisches, noch gegen anderes Recht verstoßen. be-design® behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Der Anbieter wird von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informiert. Das Gleiche gilt, wenn be-design® von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. be-design® ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird be-design® unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird be-design® die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde be-design® hiermit frei.
10.3. Soweit Gegenstand der Leistungen auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird be-design® gegenüber Organisationen zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Dies kann auch über Dritte geschehen. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. be-design® hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss und übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er be-design® hiervon unverzüglich unterrichten. be-design® ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde be-design® hiermit frei.
10.4. be-design® weist den Kunden durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass be-design® das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
10.5. Für Schäden haftet be-design® nur dann, wenn Karin Schön selbst, oder einer der Erfüllungspartner eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von be-design® oder eines seiner Partner zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von be-design® auf solche typische Schäden begrenzt, die für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt be-design® keine Haftung. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, be-design® im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
10.6. Soweit be-design® für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
11.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Fa. Karin Schön, be-design®.
11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Gerichtsstand von be-design® ist in NÖ, Baden, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. be-design® ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.